Der Werkstattrat ist eine Interessenvertretung von Menschen mit Behinderung, die in einer Werkstatt beschäftigt sind.
Der Werkstattrat wird alle vier Jahre von der gesamten Belegschaft an Menschen mit Einschränkungen in den Werkstätten gewählt. Die gewählten Ratsmitglieder vertreten die Interessen und Belange aller Beschäftigten an all unseren Werkstatt-Standorten.
Der Werkstattrat der Recklinghäuser Werkstätten arbeitet eng mit dem Leitungsteam zusammen und hat bei vielen Themen ein vermehrtes Mitwirkungsrecht. Auf Landesebene arbeiten zudem alle Werkstatträte in der Landesarbeitsgemeinschaft der Werkstatträte NRW zusammen und bundesweit treten sie als Werkstatträte Deutschland e.V. gemeinsam für die Interessen der Menschen mit Behinderung in Werkstätten ein.