Zum Hauptinhalt springen

FAQs: Frequently Asked Questions

Im folgenden beantworten wir sämtliche Fragen rund um die Recklinghäuser Werkstätten sowie den Themenbereichen Werkstätten für Menschen mit Behinderung, Inklusion und berufliche Teilhabe.

Sollten Sie keine Antwort zu Ihrer Frage finden, nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf. 

FAQs Allgemein

  •  

    Die Recklinghäuser Werkstätten sind ein Verbund von mehreren Werkstätten für Menschen mit Behinderung im Kreis Recklinghausen in NRW.

    Unsere Werkstattstandorte sind:

    Werkstatt Recklinghausen Süd
    Alte Grenzstr. 90
    45663 Recklinghausen
    Tel.: 02361/ 3002-0

    Werkstatt Förderturm I
    Hubertusstr. 41b
    45657 Recklinghausen
    Tel.: 2361 90959 - 0

    Werkstatt Förderturm 2
    In den Hofwiesen 24
    45711 Datteln
    Tel.: 02363 38160-0

    Werkstatt Waltrop
    Zur Pannhütt 53
    45731 Waltrop
    Tel.: 02309 78457-0

    Werkstatt Marl Schacht 6
    Hülsbergstr. 300
    45772 Marl
    Tel.: 02365 925950-0

    Werkstatt Herten
    Glück-Auf-Werkstatt
    Hasselbruchstr. 24
    45701 Herten
    Tel.: 0209 36159-0

    Werkstatt Dorsten Wulfen
    Thüringerstr. 24
    46286 Dorsten
    Tel.: 02369 91640-0

    Autismuszentrum Waltrop
    Unterlippe 27
    45731 Waltrop
    Tel.: 02309 784571

    Dietrich-Bonhoeffer-Zentrum Arbeit Herten
    Dietrich-Bonhoeffer Weg 3
    45699 Herten
    Tel.: 02366 939242-11

     

  •  

    Wir haben eine breite Vielfalt an Kunden. Bei den meisten unserer Kunden handelt es sich um Unternehmen aus der Region. Folgend ein Auszug aus unserem Kundenstamm:

    •  Fach- und Hochschulen
    •  Kirchengemeinden und Kommunen
    • Krankenhäuser, Wohnungsbaugesellschaften
    •  Genossenschaften
    •  Unternehmen aus dem Baugewerbe
    • Unternehmen aus der Automobilindustrie
    •  Sozialverbände
    • die Feuerwehr
    • Banken
    • Privatkunden

    Wenn auch Sie Kunde werden wollen, kontaktieren Sie uns gern.

     

  •  

    Das Diakonische Werk im Kirchenkreis Recklinghausen ist, als zuverlässiger Anbieter sozialer Dienstleistungen im Kreis, Träger der Recklinghäuser Werkstätten. Das Diakonische Werk im Kirchenkreis Recklinghausen bietet auch viele weitere Sozialleistungen an. So können wir den Menschen mit Behinderung, die in unseren Werkstätten arbeiten eine umfangreiche Versorgung ermöglichen.

     

  •  

    An den insgesamt 11 Standorten der Recklinghäuser Werkstätten arbeiten knapp 2000 Menschen mit Behinderung und circa 400 Menschen ohne Behinderung.

     

     

     

  •  

    Die Recklinghäuser Werkstätten bieten eine Vielzahl von unterschiedlichen Dienstleistungen an. In unseren Werkstätten wird für acht unterschiedliche Gewerke gearbeitet:

    • DruckWerk
      Wir sind als Druck-Profis für Digitaldruck und Offset-Druck und Tampondruck bekannt. Ob Flyer, Prospekte, Briefpapier, Kataloge oder Werbemittel: Sie erhalten Ihre Drucke in bester Qualität.
    • GrünWerk
      Wir kümmern uns um die Pflege von Grünanlagen, Rasenflächen und Beeten, den Rückschnitt von Bäumen, Beeten und Rasen. Auch das Säubern von Fußwegen und Parkplätzen oder die Schnittgut-Entsorgung erledigt unser GrünWerk Team für Sie.
    • HolzWerk
      Unser HolzWerk ist eine Schreinerei mit viel Manpower. Wir fertigen Einzelstücke und Serien aus verschiedensten Holzarten und mit modernster Technologie - ganz nach Ihren Wünschen.
    • MetallWerk
      Im MetallWerk fertigen wir nach Ihren Vorgaben Bauteile aus Metall und Kunststoffen. Wir arbeiten mit professionellen Verfahrenstechniken (CNC-Bearbeitung). Unser Anspruch ist höchste Qualität.
    • MontierWerk
      Unser MontierWerk ist seit vielen Jahrzehnten die „verlängerte Werkbank“ namhafter Industrieunternehmen. Wir montieren für Sie alles, von A wie Autoteil bis Z wie Zugfeder. Auch die Elektromontage gehört zu unseren Kernkompetenzen.  
    • PackWerk
      Konfektionieren, verpacken, lagern und versenden. Wir sind Spezialist für Verpackungsdienstleistung im Lohn. Unser PackWerk übernimmt die letzten Handgriffe, bevor Ihre Ware zum Kunden geht.
    • TextilWerk
      Unser TextilWerk ist sowohl kleine „Textil-Fabrik“ als auch Schneider-Werkstatt. Wir fertigen große Textilserien, Einzelfertigungen oder Kleinserien
    • WaschWerk
      Wir bieten Wäscheservice vom Feinsten. Als Full-Service Wäscherei decken wir ein großes Spektrum aller Wasch- Dienstleistungen ab. Auch einen Liefer- und Abholservice bieten wir an.

     

  •  

    Der Großteil unserer Arbeit besteht darin Aufträge von externen Kunden auszuführen. Zusätzlich dazu, stellen wir aber auch noch einige kreative Eigenprodukte her. Von hölzernen Hundeboxen über hochwertig genähten Schürzen, nachhaltig produzierter Seife bis hin zu formschönen und farbenfrohen Kerzen ist alles dabei.

     

  •  

    Zurzeit kann man eine Auswahl unserer Produkte in der Recklinghäuser Innenstadt an den folgenden Standorten kaufen:

    K17 Recklinghausen
    Kaiserwall 17
    45657 Recklinghausen
    Direkt gegenüber vom Rathaus

    Weitere Infos dazu können Sie gerne per Mail anfordern:
    kreativwerk@diakonie-kreis-re.de 

     

    Unsere Hundeboxen und Hundekissen finden Sie im

    Raiffeisen Markt Dorsten Lembeck
    Am Sägewerk 77
    46286 Dorsten
    Öffnungszeiten: 
    Montag – Freitag 8.00 Uhr – 18.00 Uhr
    Samstag 8.00 Uhr – 13.00 Uhr
    Zur Website

    oder auf Anfrage: 
    holzwerk@diakonie-kreis-re.de 

     

  •  

    Ziel und Funktion einer WfbM ist es Menschen mit Behinderung auf ihrem Weg in ein erfolgreiches Arbeitsleben zu begleiten. Wir fördern und fordern sie individuell und ermöglichen es berufliche Teilhabe und Beschäftigung lebensnah in die Praxis umzusetzen. Das bedeutet:

    • Wir bieten Arbeit für Menschen mit Behinderung und psychisch erkrankte Menschen
    • Wir vermitteln Menschen mit Behinderung in Unternehmen des ersten Arbeitsmarktes
    • Wir begleiten Menschen mit Behinderung auf Ihrem Weg in ein selbstbestimmtes Leben
    • Wir bilden Menschen mit Behinderung in vielfältigen Aufgabengebieten aus und fördern sie bei ihrer beruflichen Teilhabe im Unternehmen
    • Wir beraten Unternehmen zu ihren Möglichkeiten, Teilhabe zu verwirklichen
    • Wir leben Inklusion – jeden Tag seit über 50 Jahren

     

FAQs Beschäftigte und Angehörige

  •  

    In den Recklinghäuser Werkstätten arbeiten knapp 2000 Menschen mit Behinderung. Unsere Beschäftigten sind alle erwachsen und gehen in den Werkstätten ihrem Berufsalltag nach. Bei uns arbeiten sowohl Menschen mit einer geistigen Behinderung als auch Menschen mit einer psychischen Behinderung. Auch Menschen mit einer Schwerstmehrfachbehinderung und Menschen mit Autismus gehören zu unseren Beschäftigten.

    Die Menschen mit Behinderung werden von etwa 400 Mitarbeitenden begleitet. Dabei handelt es sich um Sozialarbeiter*innen, Heilerziehungspfleger*innen, Sonderpädagog*innen aber auch Fachkräfte zur Arbeits- und Berufsförderung mit handwerklicher Grundausbildung. 

     

     

     

  •  

    ​​​​​​Zu den Recklinghäuser Werkstätten gehören zwei Autismuszentren – eines in Waltrop und eines in Herten. Menschen mit Autismus arbeiten bei uns in den verschiedenen Bereichen der Recklinghäuser Werkstätten.  Benötigen Sie jedoch besondere Rahmenbedingungen, finden sie diese in unseren beiden Zentren für Menschen aus dem Autismusspektrum - dem Autismuszentrum in Waltrop und dem Dietrich-Bonhoeffer-Zentrum in Herten.

     

  •  

    Jeder der, aufgrund einer psychischen, oder geistigen Behinderung oder mehrfachen Behinderung, noch nicht, nicht oder nicht mehr auf dem ersten Arbeitsmarkt arbeiten kann, kann sich bei uns melden. Hier finden Sie weitere Infos und Ansprechpartner.
    In einem Informationsgespräch informieren beraten wir dann über die Zugangsvoraussetzungen, mögliche Leistungsträger, unser Angebot und Ihre Möglichkeiten. Sie stellen dann einen Antrag auf Teilhabe zum Arbeitsleben, zum Beispiel bei der Agentur für Arbeit oder Ihrer Rentenversicherung, wenn Sie vorher noch nie in einer Werkstatt waren. Wird dieser bewilligt, bekommen Sie ein Aufnahmedatum mitgeteilt und können Ihre Maßnahme kann das Aufnahmeverfahren starten.

     

  •  

    In unseren Werkstätten gibt es viele verschiedene Tätigkeitsfelder. Kommt ein Mensch mit Behinderung neu zu uns, durchläuft er/sie ein dreimonatiges Eingangsverfahren. Wir finden heraus, wo die Interessen liegen und was gelernt werden soll und erstellen dann einen Eingliederungsplan. Im Anschluss erlernen die Menschen mit Behinderung im Rahmen einer 24-monatigen Berufsbildung eine Qualifikation im gewünschten Berufsfeld. Die Aufgaben in den einzelnen Berufsfelder varieren. Um sich einen Überblick zu verschaffen, schauen Sie sich gerne unsere einzelnen Gewerke an:

     

  •  

    Die Recklinghäuser Werkstätten sind ein Arbeitsort für all jene Menschen, die aufgrund einer Behinderung noch nicht, nicht oder nicht mehr auf dem ersten Arbeitsmarkt arbeiten können. Entsprechend kann eine Aufnahme direkt im Anschluss an die Schullaufbahn Sinn machen oder erst zu einem späteren Zeitpunkt im Leben. Das ist ganz individuell. Wir beraten Sie aber gern. 

     

  •  

    Es ist Ziel und Auftrag einer Werkstatt die Menschen mit Behinderung für den ersten Arbeitsmarkt vorzubereiten. Das bedeutet, dass einige Beschäftigten ihren Berufsalltag in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung starten, dort qualifiziert und gefördert werden und im Laufe des Berufslebens eine Festanstellung auf dem ersten Arbeitsmarkt erlangen. Andere wiederrum bleiben Angestellte der Werkstätten, arbeiten allerdings als Teil einer Außengruppe in einem Unternehmen. Die meisten Menschen mit Behinderung bleiben jedoch bis zum Eintritt des Rentenalters in einer Werkstatt tätig.

     

FAQs für Kunden

  •  

    Die Ausgleichsabgabe ist eine Abgabe, die von allen Unternehmen in Deutschland gezahlt werden muss, in denen der Anteil an schwerbehinderten oder gleichgestellten Angestellten zu gering ist. So müssen Unternehmen, die 20 oder mehr Arbeitsplätze haben, einen Schwerbehindertenanteil von mindestens 5% nachweisen können, ansonsten müssen Sie eine Ausgleichsabgabe zahlen.
    Die Höhe der Ausgleichsabgabe ist also abhängig von der Unternehmensgröße sowie dem prozentualen Anteil an Menschen mit Behinderung im Anstellungsverhältnis. Mit dem Rehadat Online Rechner können Sie die Ausgleichsabgabe für Ihr Unternehmen schnell und unkompliziert herausfinden.
    Ziel der Ausgleichsabgabe ist es Unternehmen darin zu bestärken eine inklusive Mitarbeiterschaft aufzubauen. Zudem bildet die Ausgleichsabgabe eine finanzielle Basis für die Leistungen der Integrations- und Inklusionsämter.
    Erfüllt Ihr Unternehmen die gesetzlich vorgeschriebene Quote nicht, sollten Sie einen Auftrag bei einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung platzieren. So können Sie die Höhe der zu zahlenden Ausgleichsabgabe reduzieren. Gemäß dem §223 SGB IX, können Aufträge an staatlich anerkannte Werkstätten für Menschen mit Behinderungen in Höhe von 50 % der von der Werkstatt erbrachten Arbeitsleistung angerechnet werden.

     

  •  

    Schön, dass Sie Interesse haben einen Auftrag in den Recklinghäuser Werkstätten zu platzieren. Der Ablauf ist simpel: Sie kontaktieren uns mit Ihrem Anliegen und wir melden uns schnellstmöglich bei Ihnen zurück. Haben wir alle Fakten beisammen, prüfen wir den Auftrag auf Machbarkeit und senden Ihnen ein unverbindliches Angebot zu. Sagt Ihnen dieses zu, starten wir mit der Bearbeitung Ihres Auftrags.

     

  •  

    Eine Werkstatt für Menschen mit Behinderung gilt oftmals als verlängerte Werksbank für Unternehmen. In den Recklinghäuser Werkstätten arbeiten knapp 2000 Beschäftigte. Gemeinsam weisen sie eine sehr hohe Arbeitskraft auf. Doch nicht nur die vielen Hände sind ein Vorteil gegenüber manch anderem Dienstleister. Auch die Möglichkeit der finanziellen Ersparnis durch die Verrechnung mit der Ausgleichsabgabe steigert die Attraktivität der Recklinghäuser Werkstätten.

     

  •  

    Ja. Wir nehmen nur Aufträge an, bei denen wir sicher sind, dass unsere Beschäftigten in den Werkstätten für Menschen mit Behinderung sie auch leisten können. Und Sie wären überrascht, welche Aufgaben und Projekte in unseren Werkstätten in höchster Qualität bearbeitet werden können. Kontaktieren Sie uns gerne, um sich persönlich ein Bild von unserem Leistungspotential zu machen und eine unserer Werkstattstandorte zu besuchen.

     

  •  

    Es gibt einige Optionen, um Menschen mit Behinderung zu beschäftigen. Zum einen gibt es die Möglichkeit einer Festanstellung. Sie können einen Menschen mit Behinderung wie auch Menschen ohne Behinderung sozialversichert einstellen. Es gibt Fördermittel und eine enge Begleitung durch den Integrationsfachdienst, die Sie dabei unterstützen.

    Alternativ können Sie einen Menschen mit Behinderung oder eine ganze Gruppe von Menschen mit Behinderung im Rahmen eines Außenarbeitsplatzes der Recklinghäuser Werkstätten einstellen. Die Menschen mit Behinderung sind dann nach wie vor Angestellte der Werkstätten, arbeiten aber in Ihrem Unternehmen. Die Kosten für die erbrachten Leistungen zahlen Sie an die Recklinghäuser Werkstätten. Diese wiederrum zahlen ein Lohnentgelt an die Menschen mit Behinderung.

    Als dritte Alternative bietet sich die Auftragsvergabe an eine Werkstatt für Menschen mit Behinderung an. In dem Fall beauftragen Sie uns mit einem Auftrag, den wir in unseren Werkstätten für Sie erledigen. Sie erhalten die fertige Ware dann wie von jedem anderen Dienstleister auch, können einen Teil der Kosten aber mit der Ausgleichsabgabe verrechnen. 

     

  •  

    Hinter einer erfolgreichen Inklusion steht in erster Linie der Wille sich auf die Stärken eines Menschen mit Behinderung zu fokussieren und nicht auf die Schwächen. Alles andere kann durch viel Kommunikation und eine sehr gute Beratung durch unser Team der beruflichen Integration und eine enge Zusammenarbeit mit dem Integrationsfachdienst​​​​​​​ geregelt werden. Die zunehmende Vielfalt in der Mitarbeiterschaft ist für Unternehmen und die Mitarbeitenden ein Gewinn. Überzeugen Sie sich selbst. Wir beraten Sie gern.

     

  •  

    Ja, es gibt verschiedene Fördermöglichkeiten seitens der Agentur für Arbeit oder anderen Leistungsträgern. So können beispielsweise die Kosten für eine Probebeschäftigung von bis zu drei Monaten erstattet oder die behindertengerechte Ausstattung des Arbeitsplatzes bezuschusst werden. Unser Expertenteam der Abteilung Berufliche Integration erklärt Ihnen gerne Ihre Optionen.

     

  •  

    Das Mitarbeiter mit Behinderung unkündbar ist ein weit verbreiteter Irrglaube. Schwerbehinderte Mitarbeiter besitzen zwar einen besonderen Kündigungsschutz – dieser besagt allerdings nur, dass vor Ausspruch der Kündigung die Zustimmung des zuständigen Inklusionsamts eingeholt werden muss. Das Inklusionsamt prüft also, ob der Kündigungsgrund im Zusammenhang mit der Behinderung steht und ob der Arbeitgeber alles getan hat, um den Arbeitsplatz zu erhalten. Aus unserer Erfahrung können wir jedoch sagen, dass diese Fälle sehr selten vorkommen und wir zumeist eine sehr gute und einvernehmliche Lösung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer finden. Es gibt allerdings auch Fälle, in denen es keiner Zustimmung bedarf:

    • Das Arbeitsverhältnis ist befristet und endet durch Ablauf der Befristung
    • Das Arbeitsverhältnis wird binnen der ersten sechs Monate aufgelöst.
    • Der Schwerbehinderungsantrag hat noch keine Gültigkeit. Der Kündigungsschutz beginnt drei Wochen nach der Antragstellung.
    • Der Mitarbeitende mit Behinderung reicht die Kündigung selbst ein.

     

    Zu all den Fragen rund um den Kündigungsschutz für Menschen mit Behinderung beraten wir Sie gern