In Kürze:
Hat ein Unternehmen in Deutschland 20 oder mehr Mitarbeitende, so muss es eine Quote von mindestens 5% an schwerbehinderten oder anderen anrechnungsfähige Mitarbeitenden erfüllen. Gelingt dieses nicht, muss eine Ausgleichsabgabe gezahlt werden.
Durch die Vergabe eines Auftrags an eine Werkstatt für Menschen mit Behinderung, wie den Recklinghäuser Werkstätten, kann die Höhe der zu zahlenden Ausgleichsabgabe reduziert werden. 50% der auf unserer Rechnung ausgewiesenen Arbeitsleistung kann auf die Ausgleichsabgabe angerechnet werden.